Alle Lehrkräfte sind über eine E-Mail-Adresse zu erreichen.
Diese lautet immer: Nachname-ess@schulen-koeln.de

Die E-Mail-Adressen des gesamten Teams finden Sie hier --> Team der Edith-Stein-Realschule

Rufen Sie bitte morgens in der Schule an: (0221/28551750).

Denken Sie an eine schriftliche Entschuldigung, wenn Ihr Kind wieder in die Schule kommt (Vorlage: Vordruck Krankmeldung).

Die Entschuldigung sollte spätestens am dritten Tag der Erkrankung in der Schule vorliegen.

Wenn Ihr Kind direkt vor oder nach den Ferien in der Schule fehlt, muss ein ärztliches Attest vorgelegt werden.

Die Zugangsdaten erhalten Sie über die Klassenleitung Ihres Kindes.

Wenn Ihr Kind die Zugangsdaten für Microsoft Teams vergessen oder sonstige Schwierigkeiten mit Teams hat, kann es gerne die Teams-Sprechstunde bei Herrn Bellingradt wahrnehmen:

A-Woche: Dienstag, 1. Block im Raum A024 (Arztraum)

B-Woche: Dienstag, 2. Block im Raum A024 (Arztraum)

Der letzte Tag der offenen Tür fand am Dienstag, 21.11.2023 um 18 Uhr statt.

An unserer Schule findet jedes Jahr im November ein "Tag der offenen Tür" als Informationsabend statt, an dem Schülerinnen und Schüler der 4. Jahrgangsstufe zusammen mit ihren Eltern unsere Schule besuchen können.

Die 4.-Klässler*innen können selber am sogenannten Schnupperunterricht teilnehmen und die Eltern können sich einen Vortrag der Schulleitung zu unserer Schule anhören sowie unsere Schule bei einer Führung erkunden.

Jahrgangsstufe 5:

Das Anmeldeverfahren für 4. Klässler*innen findet in einem bestimmten Zeitraum jeweils Anfang des Jahres statt, in dem der Schulwechsel erfolgt.

Weitere Informationen für die Anmeldung an den weiterführenden Schulen erhalten Sie hier:
https://www.stadt-koeln.de/service/produkte/20065/index.html

 

Andere Jahrgangsstufen:

Wenn Sie einen Schulwechsel für Ihr Kind zwecks Umzugs oder Schulformwechsels beabsichtigen, kontaktieren Sie bitte telefonisch das Sekretariat.

Unsere Schülerinnen und Schüler können bei Bedarf ein Wert-Schließfach in unseren Schulfluren anmieten. Diese werden über die Firma AstraDirect angeboten und kosten pro Monat ab 2,60 €.

Diese Vorteile bieten die Schließfächer:

  • Verschiedene Unterrichtsmaterialien wie Sporttaschen, nicht täglich benötigte Bücher und Hefte, Zeichenunterlagen usw. brauchen nicht jeden Tag in die Schule und zurück getragen werden.
  • Persönliche Gegenstände können sicher verschlossen aufbewahrt werden und sind dennoch griffbereit.

Sollten Sie Interesse an einem Schließfach für Ihr Kind haben, so benutzen Sie unseren Link auf die Homepage der Firma AstraDirect (hier klicken).

 

Beginn Ende
1. Block (1./2. Std.) 90 Min. 7:55 9:25
1. Pause 25 Min. 9:25 9:50
2. Block (3./4. Std.) 90 Min. 9:50 11:20
2. Pause 25 Min. 11:20 11:45
3. Block (5./6. Std.) 90 Min. 11:45 13:15
Mittagspause 60 Min. 13:15 14:15
4. Block* (8. Std.) 45 Min. 14:15 15:00

(*) nicht jeden Tag und nicht für alle Schülerinnen und Schüler

Der Stundenplan ist geteilt in eine A- und eine B-Woche. Dies ergibt sich durch den 90-Min.-Blockunterricht. Einstündige Fächer (45 Min.) werden so alle 2 Wochen einen Block (90 Min.) lang unterrichtet.

A-Woche: Gerade Kalenderwoche (KW 2, 4, 6, ...)

B-Woche: Ungerade Kalenderwoche (KW 1, 3, 5, ...)

Tipp: In der Vertretungsplan-App "KIKS Info" können Sie oben jeweils einsehen, ob wir uns in der A- oder B-Woche befinden.

Beurlaubungen vom Unterricht sind nur aus einem wichtigen Grund möglich. Inwieweit ein Grund wichtig ist, richtet sich im übrigen häufig nach dem Einzelfall.

Der Urlaub soll mindestens eine Woche vorher schriftlich unter Angaben von Gründen beantragt werden, und zwar für eine Zeit a) bis zu zwei Tagen bei der Klassenleitung oder b) von mehr als zwei Tagen bei der Schulleitung. Wichtige Gründe, bei denen eine Beurlaubung in Betracht kommen kann, sind z.B. Berufseignungstests, Konfirmation, Kommunion oder Erholungsmaßnahmen, wenn das Gesundheitsamt die Maßnahme aus gesundheitlichen Gründen für erforderlich hält. Die nachträgliche Vorlage von Bescheinigungen oder Einladungen können als Entschuldigung nicht akzeptiert werden.

Urlaub unmittelbar vor oder nach den Schulferien kann grundsätzlich nicht erteilt werden, es sei denn, ein zwingender triftiger Grund liegt vor und es kann nachgewiesen werden, dass die Beurlaubung nicht den Zweck hat die Schulferien zu verlängern. Sollte dennoch der Urlaub vor den Ferien angetreten bzw. nach den Ferien der Urlaub verlängert werden, so wird ein Bußgeldverfahren über die Bezirksregierung Köln eingeleitet, die dann über die Höhe des Bußgeldes entscheiden wird.

Vordruck Beurlaubung